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Verwalterwechsel in WEG


Es kommt vor, dass man mit seiner jetzigen Hausverwaltung nicht zufrieden ist, weil der Verwalter schlecht zu erreichen ist oder der WEG - Hausverwalter nicht im Sinne der Eigentümergemeinschaft handelt. Es kann sein, dass er überteuerte Reparaturen/ und Instandhaltungen durchführen lässt oder einen teuren Hausmeisterdienst beauftragt hat, das sind nur einige der möglichen Gründe.

Ihr Anliegen ist es sich aus diesem Vertrag zu lösen und so schnell wie möglich die Hausverwaltung zu wechseln? Hier können wir Sie beraten.

Wechsel Vertragsende:

Sie wechseln den Verwalter nach Ablauf des Vertrages. In der Regel werden die Verträge zwischen 3 und 5 Jahren abgeschlossen. In diesem Fall würden zwei Beschlüsse in der Eigentümergemeinschaft ausreichen, um den Vertrag nicht mehr zu verlängern.

Hierfür stellen wir Ihnen gerne Formulare zur Verfügung.

Vertrauensverhältnis:

Es ist möglich die Bindung vor Ablauf des Vertrages zu kündigen. Wenn zwischen dem WEG-Verwalter und der Eigentümergemeinschaft das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht ist es möglich vorzeitig den Vertrag zu lösen.

Mögliche Gründe:

- Verspätete Vorlage der Abrechnung

- Die Aufgaben des Verwalters wurden nicht erfüllt

- Unsachgemäße Führung der Konten

- Fehlendes Beschlussbuch

- Betrug und Veruntreuung

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie unser ISZ - Team jederzeit kontaktieren.

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